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RVS 03.03.33 Dreistreifige Querschnitte (2+1-Querschnitte) - 1.Abänderung

Beschreibung

Diese RVS ist für Straßen im Freiland anzuwenden, nicht jedoch für Tunnel und Unterflurstrecken länger als 80 m, Kehren sowie ländliche Straßen und Wege. Für die Beurteilung des Erfordernisses der Anlage von Zusatzfahrstreifen auf Steigungsstrecken (Kriechstreifen) ist diese RVS nicht geeignet.

Bezüglich der Definition, Anwendung und Dimensionierung von Querschnittselementen gilt die RVS 03.03.31, sofern in der vorliegenden RVS nicht abweichend oder ergänzend geregelt.

Die Ausbildung der Straßenböschungen ist in der RVS 03.03.32 geregelt.

Inhaltsangabe
  1. Anwendungsbereich

  2. Begriffsbestimmungen

  3. Allgemeines

  4. Einsatzbereiche und Einsatzgrenzen

  5. Querschnittselemente

  6. Anordnung der ein- bzw. zweistreifigen Richtungsabschnitte

  7. Gestaltung der Wechselbereiche

  8. Markierung und Beschilderung

  9. Knoten

  10. Beginn und Ende von Straßen mit 2+1-Querschnitt

  11. Angeführte Gesetze und Richtlinien

  12. Anhang

Seiten 4
Ausgabedatum 01.11.2018
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