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RVS Richtlinien & Merkblätter
05 Verkehrsführung
05.05 Verkehrsführung bei Baustellen
05.05.40 Baustellenabsicherung



RVS 05.05.42 Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen
Mai 2012

Beschreibung

Diese RVS regelt die Kennzeichnung und Absicherung von Arbeitsstellen auf Autobahnen, Autostraßen sowie sonstigen kreuzungsfreien Straßen, die baulich getrennte Richtungsfahrbahnen und zumindest zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung aufweisen (im folgenden „Autobahnen“). Sie ist gemeinsam mit RVS 05.05.41 anzuwenden.

In Bereichen mit einer bestehenden Verkehrsbeschränkung sind die Regelpläne sinngemäß anzuwenden. Bei bestehender dauernder Geschwindigkeitsbeschränkung von nicht mehr als 80 km/h dürfen die Abstände bis zur halben Länge verkürzt werden. Diese Regelung ist insbesondere für in Stadtgebieten befindliche Autobahnen bei geringem Abstand der Anschlussstellen anzuwenden.

Inhaltsangabe

0. Vorbemerkungen

1. Anwendungsbereich

2. Allgemeines

3. Verkehrszeichen und Leiteinrichtungen

4. Sofortmaßnahmen

5. Arbeitsfahrten

6. Arbeitsstellen von kürzerer Dauer

7. Arbeitsstellen von längerer Dauer

8. Arbeitsstellen in und in der Nähe von Tunneln

9. Verkehrsbeeinflussungsanlagen

10. Sonderfälle

11. Angeführte Gesetze, Richtlinien und Normen

12. Anhang

Seiten 76
Ausgabedatum 1. Mai 2012
Änderungsdatum 1. November 2018
Verbindlich Ja, verbindlich mit 03.09.2012 durch Erlass BMVIT-300.041/0049-IV/ST-ALG/2012
Notifikationsnummer 2012/253/A
Arbeitsausschuss STB12 Baustellenabsicherung
Preise
Medium Netto + USt. Anzahl
Heft 125,00 € 10 %
Download 125,00 € 10 %