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RVS Richtlinien & Merkblätter
03 Straßenplanung
03.03 Freilandstraßen
03.03.20 Trassierung



RVS 03.03.23 Linienführung und Trassierung
August 2014

Beschreibung

Diese RVS ist für die Neu- und Umtrassierung von Freilandstraßen anzuwenden. Nicht anzuwenden ist diese RVS jedoch für Straßentunnel mit einer Länge ab 80 m, Knoten, sowie ländliche Straßen und Güterwege.

 

Für die Linienführung von ländlichen Straßen und Güterwegen sowie sinngemäß für die Planung von Kehren ist die RVS 03.03.81, für Straßentunnel ab 80 m Länge die RVS 09.01.21, für unabhängig von der Fahrbahn trassierte Anlagen für Fußgänger die RVS 03.02.12 sowie für Radfahrer die RVS 03.02.13 und für Knoten die RVS 03.05. anzuwenden.

Inhaltsangabe

1. Anwendungsbereich

2. Begriffsbestimmungen

3. Allgemeines

4. Einflussgrößen für die Wahl der Linienführung

5. Entwurfsvorgabe und -ziel

6. Projektierungsgeschwindigkeit

7. Entwurfselemente

8. Angeführte Gesetze und Richtlinien

Verbindlichkeitserklärung
Seiten 25
Ausgabedatum 1. August 2014
Verbindlich Ja, verbindlich mit 19.08.2014 durch Erlass BMVIT-300.041/0043-IV/ST-ALG/2014
Arbeitsausschuss PV01 Linienführung u. Querschnittsgestaltung
Preise
Medium Netto + USt. Anzahl
Heft 44,00 € 10 %
Download 44,00 € 10 %
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