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RVE Richtlinien & Merkblätter
05 Oberbau
05.05 Oberbaukonstruktionen



RVE 05.05.31 Gleisabschlüsse
Juli 2014

Beschreibung

Diese RVE gilt für alle neu errichteten Gleisabschlüsse für Normalspurbahnen (Vollbahnen) mit Regelspurweite 1435 mm. Sie gilt nicht für U-Bahnen, Straßenbahnen bzw. Bahnen mit anderer Regelspurweite als 1435mm.

 

Bestehende Gleisabschlüsse sind davon nicht berührt, wenn sie den Richtlinien entsprochen haben, die beim Einbau gültig waren. Bei sich ändernden Anforderungen sind die Gleisabschlüsse neu zu evaluieren und gegebenenfalls an die Vorgaben dieser RVE anzupassen.

 

Stumpfgleise müssen in der Regel an ihrem Ende mit einem Gleisabschluss versehen sein.

 

Bezüglich der konstruktiven Ausführung wird auch auf alle geltenden ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen, insbesondere auf § 9 der EisbAV verwiesen.

Inhaltsangabe

1. Anwendungsbereich

2. Begriffsbestimmungen

3. Definition

4. Wahl der Gleisabschlüsse

5. Bauarten, Anwendung und Ausführung

6. Planungsgrundlagen

7. Einbau

8. Instandhaltung

9. Anhang A: Technische Daten von Bremsprellböcken (informativ)

10. Anhang B: Prüfblatt für Gleisabschlüsse

Seiten 19
Ausgabedatum 1. Juli 2014
Verbindlich Vom BMVIT zur Anwendung empfohlen!
Arbeitsausschuss EB10 Oberbau
Preise
Medium Netto + USt. Anzahl
Heft 39,00 € 10 %
Download 39,00 € 10 %
Dieses Produkt besteht aus folgenden Artikeln
  • RVE 05.05.31 Gleisabschlüsse - Grundtext