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Antragstellung - Leitfaden

  1. Absolvierung eines FSV-Fortbildungsseminars für Straßenverkehrssicherheitsgutacher und Road Safety Instruktoren, das Seminar kann jederzeit vor Ablauf der Antragstellungsfrist besucht werden.
  2. Download und Ausfüllen der Formulare für den Antrag auf Erstellung eines Gutachtens über das Vorliegen der Rezertifizierungsvoraussetzungen (es werden nur Anträge bearbeitet welchen die vorgefertigten Formulare der FSV zu Grunde liegen)
  3. Einreichung des Antrages auf Erstellung eines Gutachtens über das Vorliegen der Rezertifizierungsvoraussetzungen inkl. Beilagen (Teilnahmebestätigungen, RSI/RSA-Berichte) bei der FSV
  4. Bezahlung der von der FSV übermittelten Rechnung (850 € exkl. MwSt.) für die Gutachtenerstellung (Voraussetzung für die Bearbeitung)
  5. FSV übermittelt das Gutachten mit der Empfehlung zur Rezertifizierung an den Antragsteller
  6. Antrag um Rezertifizierung als Straßenverkehrssicherheitsgutacher beim BMK stellen (s. BMK-Leitfaden für die Antragstellung zur Rezertifizierung zum Straßenverkehrssicherheitsgutacher). Dieser Antrag muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit der bestehenden Zertifizierung eingebracht sein. Wichtig! Der Antrag muss zeitgerecht im BMK erfolgen! Wenn der Antrag im BMK zuspät ankommt, wird die Zertifizierung aufgehoben.
  7. Übermittlung des Zertifikates durch das BMK
  8. Weiterführung in der Liste der zertifizierten Straßenverkehrssicherheitsgutacher auf der Homepage des BMK

 

Die Rezertifizierung zum Straßenverkehrssicherheitsgutachter ist beim
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie,
Abt. IV/IVVS2, Radetzkystraße 2, 1030 Wien
E-Mail: ivvs2@bmk.gv.at
zu beantragen.

Das Schreiben hat Name und Kontaktdaten sowie die eigenhändige Unterschrift des Antragstellers zu enthalten.
Die Nachweise, Zeugnisse, Bescheinigungen etc. zur Rezertifizierung, sind zum Antrag in deutscher Sprache oder erforderlichenfalls in beglaubigter Übersetzung anzuschließen.

Bei positiver Beurteilung wird das Zertifikat für die Dauer von fünf Jahren verlängert. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erhält der Antragsteller einen negativen Bescheid.