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Zulassungsbeirat - Korrosionsschutz

Der Zulassungsbeirat - Korrosionsschutz fungiert als Kompetenzzentrum und beratendes Organ des Vorstandes. Der Zulassungsbeirat kann Zulassungen im Sinne von Übereinstimmungserklärungen zu bestimmten Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) und Richtlinien und Vorschriften für das Eisenbahnwesen (RVE) erteilen. Voraussetzung dazu ist eine entsprechende Regelung der Zulassungsmodalitäten in einer zugrundeliegenden RVS/RVE. Somit ist es in Zukunft jedem Arbeitsausschuss (AA) möglich in seinem Betätigungsfeld entsprechende Voraussetzungen für Zulassungen zu schaffen, sofern diese Europäischen Regelungen nicht widersprechen.

Zulassungsbeirat - Korrosionsschutz

Leitung
Klampfer Josef, Dipl.-Ing.
Kolbitsch Andreas, Dipl.-Ing. Dr. (stellvertr. Leitung)

Zulassungen - Korrosionsschutz