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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 16. August 2010

Die Österreichische Forschungsgesellschaft Straße - Schiene - Verkehr (in der Folge kurz FSV genannt) ist ein gemeinnütziger Verein (BPD Wien, ZVR: 508962994), der seine Hauptaufgabe darin sieht, Erkenntnisse aus dem gesamten Straßen-, Eisenbahn- und Verkehrswesen im Zusammenwirken von Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung weiterzuentwickeln, zu dokumentieren und zu kommunizieren.

Die FSV dient der Forschung und Förderung im Straßen-, Eisenbahn- und Verkehrswesen mit dem Ziel, die Anwendung von Forschungsergebnissen in der Praxis durch die Festlegung einheitlicher technischer Standards zu erreichen. Der Verein ist eine Vereinigung von unabhängigen, ehrenamtlich tätigen Fachleuten für Planung, Bau und Betrieb von Verkehrsanlagen. Der Verein unterstützt die Interessen seiner Mitglieder in fachtechnischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Belangen.

1 Geltungsbereich
Für alle Lieferungen und Leistungen der FSV gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, außer wenn im Einzelfall ändernde oder ergänzende Bedingungen mit der FSV vereinbart und schriftlich festgelegt wurden. Wegen der Vielzahl von Bestellungen, die pro Tag bearbeitet werden, können keine individuellen oder anders lautenden Konditionen bearbeitet werden. Eine stillschweigende Zustimmung zu bzw. Anerkennung von anders lautenden Konditionen ist ausgeschlossen.

2 Vertragsabschluss und Rücktritt
Jede Bestellung bzw. Anmeldung ist verbindlich. Die FSV verpflichtet sich, die Bestellungen des Bestellers bzw. Anmeldungen zu Veranstaltungen zu den publizierten Bedingungen anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern ist die FSV zum Rücktritt berechtigt. Bestellungen können nicht rückgängig gemacht werden und gemäß Auftrag gelieferte Produkte werden weder zurückgenommen noch umgetauscht (Die bestehende Regelungen des KSchG werden dadurch nicht abgeändert). Bei Abänderung einer Rechnung aufgrund (fehlerhafter) Kundenangaben oder Stornierung einer Bestellung werden einmalige Gebühren in Höhe von € 10,00 (exkl. MwSt.) fällig. Für die Stornierung von Anmeldungen gelten zusätzlich die Bedingungen lt. Punkt 11.

3 Preise
Die Preise verstehen sich exkl. MwSt., netto Kassa, zuzüglich Versandspesen (Verpackungsmaterial und Porto) und Manipulationsgebühr (Zustelldienstgebühren, fremde Spesen und Forderungen, Handling sowie Vermittlungsgebühren). Die Preisauszeichnung erfolgt in EUR. Wir gewähren produktabhängig Mitglieder-, Abonnement(en)- oder Mengenrabatte. Es wird nur der jeweils zutreffende höchste Einzelrabatt gewährt. Sämtliche Rabatte werden nur bei direkter Auslieferung durch den Verkauf der FSV gewährt.

Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS), Richtlinien und Vorschriften für das Eisenbahnwesen (RVE), RVS- und RVE-bezogene Produkte, Regelwerke, Leistungsbeschreibungen (LB) sowie Software sind keine Buchhandelsartikel. Für diese Artikel wird kein Buchhandelsrabatt gewährt. Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, dürfen zu Rabattpreisen bezogene Produkte nicht weitergegeben bzw. weiterverkauft werden.

4 Auftragsbestätigung
Auftragsbestätigungen werden im Allgemeinen nicht versandt.

5 Liefer- und Zahlungsbedingungen
Die FSV ist bemüht, alle Bestellungen umgehend zu bearbeiten. Die Bearbeitung der Bestellungen und der Versand erfolgt Werktags. Als Richtwert gilt: Bestelleingang vor 10.00 Uhr = Auslieferung sofern Lagerware bis spätestens nächster Werktag, andere kurzfristig - vorausgesetzt, die gewünschte Publikation ist lieferbar. Sofern in der Bestellung nichts Gegenteiliges angegeben ist, werden die bestellten Publikationen (RVS, RVE, LB,..) komplett mit allen Teilen geliefert.

Download
Für den Erhalt eines Downloads benötigen Sie einen Internetzugang und eine E-Mail-Adresse. Werden die Artikel als Download bezogen, so ist der Download nur einmalig und über eine begrenzte Zeit von 5 Tagen nach Lieferung möglich. Beachten Sie für den Download bitte die Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der FSV. Sollte ein Download aus technischen Gründen nicht möglich sein, ist die FSV berechtigt, eine andere Art des Versands (z.B. Heft, CD,…) zu wählen.

Bezahlung
Die Bezahlung hat, wenn nicht anders vermerkt, binnen 10 Tagen nach Rechnungslegung zu erfolgen (Fälligkeit). Bei Bestellungen außerhalb des EU-Raumes erfolgt die Lieferung ausschließlich per Vorauszahlung. Bei Nachnahmesendungen sind die Rechnungsbeträge bei Übergabe der Ware fällig und an den Transporteur zu leisten. Skonti oder andere Abzüge werden nicht gewährt.

Hat der Kunde 30 Kalendertage nach Fälligkeit noch nicht bezahlt, erfolgen weitere Lieferungen nur per Vorauszahlung, weiters treten die Verzugsfolgen ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstiger weiterer Voraussetzungen bedarf. Ab diesem Zeitpunkt werden Mahnkosten, gegebenenfalls die Kosten für Einschaltung eines Inkassobüros sowie Verzugszinsen in der banküblichen Höhe verrechnet.

Bei Nichtangabe der UID-Nr. wird auch innerhalb der EU die MwSt. auf der Rechnung ausgewiesen.

6 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht bei Übergabe der Ware an den Transporteur gemäß Art. 8/20 EVHGB auf den Kunden über. Schadenersatzansprüche für während des Transports entstandene Schäden sind an den Transporteur zu richten.

7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die von der FSV gelieferten Waren im Eigentum der FSV. Zur weiteren Sicherung tritt der Käufer sämtliche sich aus einem eventuellen Weiterverkauf der bestellten Waren ergebenden Forderungen an die FSV ab. Eine Ausübung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

8 Urheberrecht, Lizenzbedingungen
Richtlinien, Merkblätter, Arbeitspapiere, Regelwerke, Leistungsbeschreibungen, sonstige Publikationen und Software der FSV sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdruckes, der Entnahme von Abbildungen, der Funksendung, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwendung, dem Herausgeber vorbehalten. Der Käufer hat das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der elektronisch gespeicherten Texte im Rahmen der erworbenen Lizenz. Er trifft alle Maßnahmen, damit diese elektronisch gespeicherten Texte unbefugten Dritten nicht bekannt werden. Dies gilt auch für die im Internet verfügbar gemachte Produktdatenbank als solche.

Die Nutzung jeglicher seitens der FSV angebotenen Software unterliegt den geltenden Lizenzbedingungen des berechtigten Anbieters oder des jeweiligen Herstellers (Lizenzvertrag). Diese Bedingungen werden mit der entsprechenden Software als Datei übertragen oder sind beim Hersteller/berechtigten Anbieter der Software auf Anforderung erhältlich. Die Software darf nicht installiert werden, ohne dass der/die Nutzer/in zuvor die Bestimmungen des Lizenzvertrages akzeptiert.

Nachdruck, Vervielfältigung und/oder Aufnahme des Inhalts dieser Dokumente bzw. Daten auf oder in sonstige(n) Medien oder auf Datenträger (z. B. auch die Weiterleitung per E-Mail) sind nur mit Zustimmung gestattet. (Dies gilt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, auch für innerbetriebliche Vervielfältigung.)

Gelten für einzelne Produkte abgeänderte Urheberrechte, so ist dies am jeweiligen Produkt gesondert vermerkt. Urheberrechtsverletzungen werden gerichtlich verfolgt, publiziert und Partnerorganisationen informiert.

Anfragen richten Sie bitte schriftlich an:
Österreichische Forschungsgesellschaft Straße - Schiene - Verkehr
A-1040 Wien, Karlgasse 5
E-Mail: office@fsv.at

8.1 Lizenzvergabe
Die FSV behält sich vor, im Rahmen der Lizenzvergabe den Kunden nach seinem personellen und wirtschaftlichen Umfang einzustufen. Diese Einstufung ist Voraussetzung für den Bezug der Lizenzen. Hierbei gelten folgende Richtwerte:

KLEIN:          bis zu 5 Angestellte bzw. bis zu € 1 Mio. Umsatz
MITTEL:        bis zu 25 Angestellte bzw. bis zu € 9 Mio. Umsatz
GROSS:        mehr als 25 Angestellte bzw. mehr als € 9 Mio. Umsatz

Zu berücksichtigende Einstufungsvoraussetzungen können durch den Kunden nachgewiesen werden.

9 Sorgfalt
Die von der FSV publizierten Informationen werden mit großer Sorgfalt erstellt und geprüft; dennoch können (u.a. auch aus technischen Gründen) Fehler nicht ausgeschlossen werden. Sämtliche Publikationen der FSV erfolgen daher ohne Gewähr.

10 Haftung
Die Haftung der FSV für die von ihr vertriebenen Produkte wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere haftet die FSV nur für Schäden, welche durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten der FSV verursacht wurden. Zudem wird die Höhe von Schadenersatzansprüchen, aus welchem Rechtsgrund auch immer, mit dem Rechnungsbetrag der Ware begrenzt.

Keine Garantie
Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Erstellung der Publikationen der FSV kann die FSV nicht die Fehlerfreiheit und Genauigkeit der enthaltenen Informationen garantieren. Die FSV schließt jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser entstehen, aus.

Internet- und Intranetplattform
Die FSV betreibt die Internetplattform nach Maßgabe der bestehenden technischen, wirtschaftlichen, betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten und übernimmt daher insbesondere im Hinblick auf die technischen Eigenschaften keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Störungsfreiheit oder den unterbrechungsfreien, jederzeit abrufbaren Betrieb der gegenständlichen Plattform und ihrer Inhalte.

Für die Qualität, Richtigkeit, Aktualität und/oder die Vollständigkeit von Informationen Dritter, soweit diese innerhalb der Plattform ausdrücklich als Informationen Dritter gekennzeichnet sind, wird von der FSV keine Haftung übernommen. Die FSV hat das Recht Inhalte kurzfristig zu ändern bzw. zu löschen ohne vorab das Einverständnis der Einsteller einzuholen. Dies gilt insbesondere bei rechtswidrigen oder anstößigen Inhalten.

Verweise und Links auf der Homepage www.fsv.at

Für direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der FSV liegen, wird jede Haftung ausgeschlossen.

Druckfehler
Die FSV behält sich Druckfehler in ihren Publikationen, auch auf ihrer Homepage oder in Veranstaltungsprogrammen vor.

11 Veranstaltungen
Von der FSV werden Veranstaltung, wie Infonachmittage, Seminare, ein- oder mehrtägige Vortragsveranstaltung alleine oder in Kooperation organisiert und durchgeführt.

Die Teilnahme ist für Mitglieder (gem. den Statuten der FSV) und - sofern nicht anders angegeben - Nicht-Mitglieder möglich. Bei einem teilweisen Besuch einer Veranstaltung ist eine Ermäßigung des Teilnehmerbeitrages nicht vorgesehen.

Mitgliederpreis
Mitglieder der FSV (gem. den Statuten der FSV) erhalten beim Besuch entsprechend ausgewiesener Veranstaltungen spezielle Konditionen. Bei der Anmeldung ist daher "Mitglied der FSV" auf der Anmeldung zu vermerken. Ohne diesen Vermerk können wir diese speziellen Konditionen leider nicht berücksichtigen.

Teamdiscount
Melden sich zwei oder mehr Personen aus einer Organisation zu derselben - entsprechend ausgewiesenen - Veranstaltung an, erhalten diese ab dem zweiten Teilnehmer einen Rabatt. Diese speziellen Konditionen können aus organisatorischen Gründen nur bei gleichzeitiger, gemeinsamer Anmeldung gewährt werden.

Teilnahmebedingungen
Ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Bedingungen gebunden, werden diese gesondert angeführt und sind vom Teilnehmer zu erfüllen bzw. nachzuweisen.

Teilnehmeranzahl
Die Teilnehmeranzahl bei unseren Veranstaltungen ist begrenzt. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.

Teilnehmerbeitrag
Der Teilnehmerbeitrag schließt die Kosten für Teilnahme, Unterlagen und Verpflegung - wenn nicht anders angeführt - ein. Übernachtungen sind - wenn nicht anders angeführt - in den Gebühren nicht enthalten. Werden Veranstaltungen in mehreren Teilen geführt, so kann die Veranstaltung, wenn in der Veranstaltungsbeschreibung nicht ausdrücklich anderes vorgesehen ist, nur als Ganzes gebucht werden. Die Möglichkeit zum Nachholen nicht besuchter Teile besteht nicht.

Skripten, Arbeitsunterlagen
Für viele Veranstaltungen stehen den Teilnehmern Skripten oder Lernunterlagen zur Verfügung, die, sofern nicht anders bekannt gegeben, grundsätzlich im Teilnehmerbeitrag inkludiert sind und im Rahmen der Veranstaltung ausgegeben werden. Ein gesonderter Kauf von Lernmaterial ist im Allgemeinen nicht möglich. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und die Software dürfen nicht vervielfältigt bzw. weitergegeben werden.

Test (Prüfung)
Zu Tests (Prüfungen) werden im Allgemeinen nur Personen zugelassen, die mindestens 75% der vorangegangenen Schulung besucht haben. Über die Zulassung entscheidet der Veranstalter.

Änderungen
Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Die Teilnehmer werden davon nötigenfalls rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Die Nominierung anderer Vortragender für die jeweilige Veranstaltung ist zulässig.

Verschiebung und Absage
Die FSV behält sich das Recht vor, bei ungenügender Teilnehmeranzahl (Beteiligung) die Veranstaltung kurzfristig, spätestens 5 Werktage vor Beginn, abzusagen bzw. auf einen anderen Termin oder Standort zu verlegen. Eine Umbuchung auf die nächste Veranstaltung wird angeboten bzw. werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber der FSV sind daraus nicht abzuleiten. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.

Rücktrittsrecht
Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also per Fax oder per E-Mail, steht dem/-r Teilnehmer/-in als Konsument/-in im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag), gerechnet ab Vertragsabschluss, zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 7 Werktage beginnen. Rücktrittserklärungen werden nur schriftlich entgegengenommen.

Stornobedingungen
Da die Veranstaltungsplätze nicht kurzfristig nachbesetzt werden können, müssen wir für Abmeldungen ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn 50% und ab zwei Arbeitstagen vor Veranstaltungsbeginn 100% des Rechnungsbetrages als Stornogebühr verrechnen (bei Gratisveranstaltungen wird eine Aufwandentschädigung von pauschal € 15,00 verrechnet.). Die Stornogebühr entfällt, wenn Sie eine/-n Ersatzteilnehmer/-in nominieren. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktritts- bzw. Stornoerklärung ist das Einlangen bei der FSV. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form (Fax oder Post) entgegengenommen.

Im Fall einer unvorhergesehenen Erkrankung des/-r Teilnehmer/-in binnen einer Woche vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Abmeldung vor der Veranstaltung nur in Verbindung mit einer ärztlichen Bestätigung möglich.

Schadenersatz und Haftungsausschluss
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

Die Vortragenden werden von der FSV eingeladen. Die von Ihnen präsentierten Meinungen und getätigten Aussagen, ob in mündlicher oder schriftlicher Form, müssen nicht unbedingt die Meinung der FSV darstellen.

Hausordnung
Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte bzw. die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten.

Ausschluss von einer Veranstaltung
Um die Erreichung der Veranstaltungsziele sicherzustellen kann die FSV oder deren Vertreter Personen auch ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme ausschließen.

Besuchsbestätigung
Ein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung besteht nur, wenn eine Anwesenheit in Höhe des jeweils erforderlichen Prozentsatzes (in der Regel 75%) vorliegt. Sofern ein Test (Prüfung) vorgesehen ist, besteht ein Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses, wenn die obigen Voraussetzungen für die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung vorliegen und der Test (Prüfung) erfolgreich abgelegt wurde. Teilnahmebestätigungen werden nur auf Anfrage ausgestellt.

12 Lizenzen und Abonnement
Generell umfasst die Berechtigung zur Nutzung der bezogenen Publikationen nur einen Arbeitsplatz Der Begriff "Arbeitsplatz" entspricht einem (Netzwerk-)Rechner - Eine Serverinstallation, ein Zugriff über virtuelle Desktops oder terminal-ähnliche Installationen ist nicht gestattet.

Lizenzen
Bei ausgewiesenen Publikationen ist durch den Bezug bestimmter Lizenzen eine Erweiterung der Nutzungsart möglich. Vor Erteilung einer Lizenz wird die Einhaltung der Vergabekriterien durch den Kunden seitens der FSV geprüft. Die Vergabe liegt im Ermessen der FSV, zu berücksichtigende Einstufungsvoraussetzungen können durch den Kunden nachgewiesen werden.

Abonnement
Bestimmte Publikationen (RVS, RVE, Straßenforschungshefte,…) können im Abonnement bezogen werden. Die Abonnements sind mit verschiedenen Berechtigungen, die sich je nach Publikation und Lizenz im Leistungsumfang und in der Art der erlaubten Nutzung unterscheiden, erhältlich. Als Abonnent ist einmalig Einstiegsgebühr zu entrichten und solange das Abonnement besteht, erhält der Abonnent automatisch die Nachlieferung zum jeweiligen Nachlieferungspreis zugesandt. Das Abonnement endet bei Nichteinhaltung der Lizenzbedingungen oder durch Kündigung unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist (Je nach Publikation ist eine Mindestbindedauer zu beachten.). Mit der Kündigung endet der Abonnentenstatus. Ein neuerlicher Einstieg ist nur mit Bezug der Grundversion möglich. Die Stilllegung des Abonnements ist nicht möglich.

12.1 RVS- und RVE - digitales Abonnement
Die FSV gibt die sogenannte RVS-CD bzw. die RVE-CD heraus. Diese enthält den aktuellen Stand der Sammlung der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) bzw. Richtlinien und Vorschriften für das Eisenbahnwesen (RVE). Diese Sammlungen sind auf jeweils einem Datenträger erhältlich. Diese Datenträger und die darauf befindlichen Daten sind urheberrechtlich geschützt. (vgl. Pkt. 7)

Leistungsbeschreibungen sind auf diesen Datenträgern nicht enthalten und sind nicht Teil der RVS- bzw. RVE-Abonnements.

FSV-Reader und FSV-LocalServer
Zum Öffnen, Lesen und Drucken der RVS/RVE muss der FSV-Reader (in der jeweils aktuellen Version) installiert werden. Eine Installation ist nur unter Windows XP, Windows Vista oder Windows 7 möglich.

Bei Serverlizenzen ist die Software FSV-LocalServer zur Verwaltung und Aktivierung der Daten am Server (Windows Server 2003 oder Windows Server 2008) zu installieren. Zur Installation der Software sind Administratorenrechte erforderlich (Im Zweifel oder bei Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Systemadministrator).

Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Erstellung der Software kann die FSV nicht die Fehlerfreiheit und Genauigkeit der enthaltenen Informationen garantieren. Die FSV schließt jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Software entstehen, aus.

Aktivierung und Personalisierung
Um die Software (Platzlizenz und Serverinstallation) nutzen zu können ist eine einmalige Registrierung und Aktivierung durch die FSV notwendig. Diese Aktivierung kann mittels Internet oder telefonisch erfolgen. Bei der Aktivierung werden Identifikationsdaten des Rechners an die FSV übertragen. (Diese Daten werden Dritten nicht zugänglich gemacht.) Durch die Aktivierung wird die Software im Rahmen der Lizenz nutzungsfähig. Die ausgedruckten RVS/RVE sind durch Aufdrucken des Namens oder der Firmenbezeichnung des Kunden personalisiert (Schriftzug "Schulversion" bei Schulversion).

Abonnement
Die Abonnements sind mit verschiedenen Berechtigungen, die sich im Leistungsumfang und in der Art der erlaubten Nutzung unterscheiden, erhältlich. Als Abonnent ist einmalig eine Grundversion zu erwerben und solange das Abonnement besteht, erhält der Abonnent automatisch die Nachlieferung zum Nachlieferungspreis zugesandt.

Lizenzen
Die RVS/RVE-CD wird in verschiedenen Lizenzen angeboten. Vor Lizenzvergabe wird der Kunde entsprechend eingestuft (KLEIN, MITTEL, GROSS). Ein Wechsel zwischen den Lizenzen ist prinzipiell nicht vorgesehen, im Einzelfall können aber dementsprechende Vereinbarungen getroffen werden.

Einmallizenz 1-Platz: Diese Version berechtigt zur einmaligen Installation auf einem Arbeitsplatz. Die Einmallizenz beinhaltet weder monatliche Updates noch Nachlieferungen.

Abolizenz 1-Platz: Diese Version berechtigt zur einmaligen Installation auf einem Arbeitsplatz. Die Aboversion umfasst die automatische Zusendung der Nachlieferungen (s.a. Mindestbindedauer und Kündigung). Kein alleiniger Bezug für MITTEL oder GROSS-Kunden

Abolizenz 2-Platz: Diese Version berechtigt zur einmaligen Installation auf bis zu zwei Arbeitsplätzen. Die Abolizenz umfasst die automatische Zusendung der Nachlieferungen (s.a. Mindestbindedauer und Kündigung). Kein alleiniger Bezug für GROSS-Kunden

Abolizenz 5-Platz: Diese Version berechtigt zur einmaligen Installation auf bis zu fünf Arbeitsplätzen. Die Abolizenz umfasst die automatische Zusendung der Nachlieferungen (s.a. Mindestbindedauer und Kündigung). Kein alleiniger Bezug für GROSS-Kunden

Büro-Serverlizenz: Diese Version berechtigt zur einmaligen Installation auf einem Server und Installation der Clientversion auf sämtlichen Netzwerkrechnern des Lizenzinhabers. Die Verwendung ist nur innerhalb einer Unternehmung (eine juristische Person), die den Lizenzeinstufungen KLEIN oder MITTEL entspricht, gestattet. Die Abolizenz umfasst die automatische Zusendung der Nachlieferungen (s.a. Mindestbindedauer und Kündigung). Kein Bezug für LARGE-Kunden, mit Ausnahme der öffentlichen Verwaltung

Konzern-Serverlizenz: Diese Version berechtigt zur einmaligen Installation auf einem Server und Installation der Clientversion auf sämtlichen Netzwerkrechnern je Unternehmung des Lizenzinhabers. Die Verwendung ist innerhalb mehrerer Unternehmungen (mehrere juristischer Personen) möglich, sofern diese mehrheitlich im Eigentum des Kunden stehen. Die Aboversion umfasst die automatische Zusendung der Nachlieferungen (s.a. Mindestbindedauer und Kündigung). Ein Bezug durch GROSS-Kunden wird empfohlen

Schullizenz: Diese Version berechtigt zur einmaligen Installation auf einem Schul-Server und Installation der Clientversion auf sämtlichen Schulrechnern (Schülernotebooks) je Schule/Institut (= Bildungseinrichtung auf sekundärer oder tertiärer Ebene). Die Verwendung ist ausschließlich für Schulzwecke innerhalb des Institutes gestattet und nur bei Verbindung mit dem Server möglich. Die Aboversion umfasst die automatische Zusendung der Nachlieferungen (s.a. Mindestbindedauer und Kündigung).

Mindestbindedauer und Kündigung
Für ein ABO besteht eine Mindestbindedauer für ein Jahr (entspricht mindestens zwei Nachlieferungen). Eine Kündigung ist immer nur zum Zeitpunkt der jeweils nächsten Aussendung möglich und muss schriftlich (per Fax oder Post) unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist erfolgen.

Nachlieferung und Update
Bei Bezug eines Abonnements erhalten Sie pro Jahr zwei Nachlieferungen, welche jeweils verrechnet werden. In Ausnahmefällen können auch mehr als zwei Nachlieferungen pro Jahr ausgeliefert und verrechnet werden.

Die FSV-Reader-Software besitzt die Funktion der monatlichen Aktualisierung (Update) über das Internet. Voraussetzung ist hier eine ausreichende Datenleitung. Diese Updates ist ein freiwilliges, kostenloses Service der FSV und nicht Teil des Leistungsumfanges der Nachlieferung. Es besteht daher kein Recht auf den Bezug von Updates bzw. eine andere Art der Zusendung.

13 Datenverarbeitung und Datenschutz
Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit bedient sich die FSV einer Datenverarbeitungsanlage und speichert, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Datenschutzgesetzes zulässig, Kundendaten. Der Kunde erklärt sich mit der automationsgestützten Datenverarbeitung seiner Kundendaten einverstanden.

Die FSV trägt dafür Sorge, dass die Daten der Kunden Dritten nicht zugänglich werden.

14 Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Für den Geschäftsverkehr mit in- und ausländischen Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, unvollständig oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Allfällige unwirksame Vertragsbestimmungen sind durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommen, aber zulässig sind. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Österreichische Forschungsgesellschaft Straße - Schiene - Verkehr
A-1040 Wien, Karlgasse 5
Tel.: +43 (1) 585 55 67
Fax: +43 (1) 585 55 67-99
E-Mail: office@fsv.at

DVR: 0996793
UID: ATU45400506
ZVR: 508962994

Wien, am 16. August 2010