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Voraussetzungen und Ansuchen

Die Zertifizierung als Straßenverkehrssicherheitsgutacher erfolgt auf Grundlage der §§ 5a – 5c des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971, Link RIS) in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2011 vom 29. Juli 2011 bzw. der Verordnung über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur, BGBl. 258/2011 vom 12. August 2011 (Link RIS).

Neben den Angaben/Nachweise betreffend der fachlichen Voraussetzungen für die Zertifizierung gemäß § 5a Abs. 2 Z 1 BStG iVm § 5 der VO sind die Bescheinigung über die erfolgreiche Absolvierung eines Lehrganges für Straßenverkehrssicherheitsgutacher sowie das Gutachten einer Ausbildungseinrichtung über das Vorliegen der Zertifizierungsvoraussetzungen erforderlich. In Österreich ist zurzeit die Forschungsgesellschaft für Straße – Schiene – Verkehr (FSV) als Ausbildungseinrichtung gemäß §5c BStG definiert und berechtigt, die erforderlichen Gutachten abzugeben sowie die Lehrgänge gemäß BStG § 5c bzw VO §6 abzuhalten.

Personen welche, die fachlichen Voraussetzungen (siehe unten) erfüllen, können einen Antrag um Zertifizierung als Straßenverkehrssicherheitsgutacher (s. Leitfaden für die Antragstellung zur Zertifizierung zum Straßenverkehrssicherheitsgutacher/innen) beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK),  Abt. IVVS 2, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, stellen.

Das erforderliche Gutachten einer Ausbildungseinrichtung über das Vorliegen der Zertifizierungsvoraussetzungen kann bei der FSV beantragt (s. Antrag auf Erstellung eines Gutachtens über das Vorliegen der Zertifizierungsvoraussetzungen) werden. Zur einfacheren Abwicklung kann der Antrag auf Zertifizierung dem Antrag um Erstellung des Gutachtens an die FSV beigelegt werden. Er wird von der FSV mit dem Gutachten und den Beilagen an das BMK weitergeleitet. Wir weisen darauf hin, dass der behördliche Fristenlauf erst mit vollständiger Übermittlung der Unterlagen an das BMK beginnt.

Wir machen darauf aufmerksam, dass für die Beurteilung der fachlichen Voraussetzungen für die Zertifizierung als Straßenverkehrssicherheitsgutachter folgende Nachweise zu erbringen sind:

  • Technische Ausbildung (TU, BOKU, HTL)

  • Projektbezogene Vorerfahrungen (Praktische Tätigkeiten, Unfallanalyse)

  • FSV-Schulung (RSA/RSI-Fachseminar)

Zum Themengebiet der praktischen Tätigkeiten zählen Straßenplanungen, Bauausführung und Erfahrungen im Straßenbetrieb.

Zum Themengebiet der Unfallanalyse zählen Unfallstellenanalysen, Unfalluntersuchungen, Unfalltypen- und Konfliktuntersuchungen, Einzelunfallanalysen, Unfallrekonstruktionen und Unfallsimulationen.

Beide Themengebiete der Vorerfahrungen müssen mittels nachvollziehbarer Unterlagen in den Zertifizierungsprozess eingebracht werden.

Die Gebühren für die Ausstellung des Zertifikates durch das BMK sind dem Leitfaden für die Antragstellung zur Zertifizierung zum Straßenverkehrssicherheitsgutacher zu entnehmen. Für die Erstellung eines Gutachtens über das Vorliegen der Zertifizierungsvoraussetzungen durch die FSV wird ein Tarif von 1.500 € exkl. MwSt. (auch bei negativer Bewertung) verrechnet. Die Bearbeitung der Anträge für die Erstellung eines Gutachtens durch die FSV setzt die Bezahlung des Tarifes sowie die Verwendung des vorgefertigten Antragsformulars (s. Beilage bzw. Homepage der FSV) voraus.

Fachliche Voraussetzungen für die Zertifizierung gemäß § 5 der Verordnung über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur, BGBl. 258/2011 vom 12. August 2011:

§ 5. Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation für die Tätigkeit eines zertifizierten Straßenverkehrssicherheitsgutacher (§ 5a BStG 1971) als erfüllt anzusehen:

1. Zeugnisse über

  • a) den erfolgreichen Abschluss der Studienrichtung Bauingenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen – Bauwesen oder Maschinenbau oder Wirtschaftsingenieurwesen – Maschinenbau oder Kulturtechnik und Wasserwirtschaft oder Landmanagement – Infrastruktur – Bautechnik oder einer mit diesen Studienrichtungen vergleichbaren Studienrichtung oder eines vergleichbaren Fachhochschul-Studienganges und
  • b) eine mindestens dreijährige fachliche Tätigkeit auf den Gebieten der Straßenplanung, der Sicherheitstechnik im Straßenverkehr und der Unfallanalyse und
  • c) die erfolgreiche Absolvierung des Lehrganges für Straßenverkehrssicherheitsgutacher

oder

2. Zeugnisse über

  • a) den erfolgreichen Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule oder deren Sonderformen, deren Ausbildung im Bereich der Bautechnik, des Maschinenbaus oder des Wirtschaftsingenieurwesens (mit Ausbildungsschwerpunkt Betriebsmanagement) liegt, und
  • b) eine mindestens fünfjährige fachliche Tätigkeit auf den Gebieten der Straßenplanung, der Sicherheitstechnik im Straßenverkehr und der Unfallanalyse und
  • c) die erfolgreiche Absolvierung des Lehrganges für Straßenverkehrssicherheitsgutacher.